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Lizenzvertrag für das WordPress-Plugin GravityForms WebMerge Integration
zwischen
IcosMedia GmbH, Brianconstr. 12, 83022 Rosenheim,
(im folgenden Lizenzgeber genannt)
und
Ihnen als Käufer eines GravityForms-WebMerge -Integration-Lizenzpakets,
(im folgenden Lizenznehmer genannt)
wird folgende Lizenzierungsvereinbarung getroffen:
1. Präambel
Das Lizenzthema (Produkt, Dienstleistung) - WordPress-Plugin GravityForms-WebMerge-Integration – nachfolgend GravityForms-WebMerge-Integration genannt - ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge, andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum, geschützt.
Die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Lizenzthemas GravityForms-WebMerge-Integration wird durch diesen Lizenzvertrag zwischen den Vertragsparteien Lizenzgeber und Lizenznehmer geregelt. So wird in dieser Vereinbarung das einfache Nutzungsrecht vom Lizenzgeber auf den Lizenznehmer inhaltlich und zeitlich übertragen. Damit wird der Lizenznehmer neben weiteren Lizenznehmern zur Nutzung vom Lizenzthema GravityForms-WebMerge-Integration berechtigt.
Ferner regelt diese Vereinbarung die von den Vertragspartnern während der Vertragslaufzeit einzuhaltenden Rechte und Pflichten.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung an der Rechtsstellung des Lizenznehmers als selbstständigen Unternehmer nichts ändert. So hat der Lizenznehmer aufgrund dieser Vereinbarung z.B. keinen Anspruch, Aufträge vom Lizenzgeber zu bekommen.
2. GravityForms-WebMerge-Integration
Die GravityForms-WebMerge-Integration ist ein WordPress-Plugin, das von Unternehmern genutzt wird, um die Dokumentenerstellung zu automatisieren.
Für die Nutzung wird eine WordPress-Installation benötigt. WordPress ist eine Plattform, mit der Webseiten im Internet angeboten werden können. WordPress kann über Plugins (Softwaremodule) ständig erweitert werden. Die GravityForms-WebMerge-Integration ist solch ein Plugin, mit welchem in WordPress neue Funktionen hinzugefügt werden können.
Die Funktionen der GravityForms-WebMerge-Integration unterstützen Unternehmer dabei, in Verbindung mit dem Plugin GravityForms, die Übertragung von Daten nach Webmerge.
WordPress ist ein komplexes technisches System, das durch Plugins und Themes (eine Art Plugin, die das Aussehen der Webseite bestimmt) vieler Lizenzgeber erweitert werden kann. Diese Lizenzgeber arbeiten zum Teil professionell, sind zum Teil aber auch Amateure und Laien. Leider sind einige Plugins oder Themes nicht gut programmiert oder haben Softwarefehler, so dass sie den Betrieb von WordPress und der GravityForms-WebMerge-Integration stören können.
Störungen im Betrieb können auch durch Kompatibilitätsprobleme entstehen – wenn z.B. zwei Plugins aufgrund ihrer Programmierung nicht zueinander passen. Diese Störungen treten u.U. nicht sofort auf, sondern vielleicht erst, wenn ein anderes Plugin aktualisiert wird. So kann es vorkommen, dass nach einem Update des einen Plugins ein anderes Plugin einen Fehler verursacht und dieser Fehler die gesamte Seite stört.
Der Lizenzgeber hat sich bemüht, die GravityForms-WebMerge-Integration so zu gestalten, dass Störungen und Kompatibilitätsprobleme mit anderen Plugins vermieden, bzw. auf ein Minimum reduziert werden.
3. Definitionen
WordPress: Ist eine technische Plattform, um Inhalte im Internet anzubieten. Die Software kann kostenlos unter http://wordpress.org heruntergeladen werden. WordPress wird nicht vom Lizenzgeber entwickelt und angeboten und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Plugin: WordPress zeichnet sich dadurch aus, dass es durch Softwaremodule (Plugins) erweitert werden kann. Jeder kann unabhängig von seiner technischen Qualifikation ein Plugin anbieten. Jedes Plugin kann so gut wie jede Funktion von WordPress verändern und auch stören.
Theme: Ein Theme ist ein besonderes Plugin, das vor allem das Aussehen der mit WordPress erstellten Webseite verändert.
Webseite: Im Sinne dieses Vertrags ist eine Webseite ein einzelner WordPress-Blog mit einem eigenen Verwaltungsbereich innerhalb WordPress (dem sog. Dashboard). Wird WordPress nicht als WordPress-Netzwerk betrieben, so entspricht die Webseite der WordPress-Installation.
WordPress-Netzwerk: Um die technische Wartung zu vereinfachen, kann eine WordPress-Installation mehrere Webseiten verwalten. Dazu muss WordPress im WordPress-Netzwerk-Modus installiert und konfiguriert sein. Jede Webseite erhält dann einen eigenen Verwaltungsbereich innerhalb des Netzwerks, wo z.B. Artikel und Seiten angelegt werden können.
Änderung an der WordPress-Installation: Damit sind Updates (Software-Aktualisierungen) von WordPress, Plugins (einschließlich der GravityForms-WebMerge-Integration) oder Themes oder Änderungen an den Einstellungen von WordPress, Plugins oder Themes gemeint. Ebenso Änderungen an den Server-Einstellungen oder dem Wechsel des Servers.
Gravity Forms: Ist ein beliebtes WordPress Plugin, welches von der Firma Rocketgenius, Inc. angeboten wird. Die Software kann kostenpflichtig unter https://www.gravityforms.com/ heruntergeladen werden. Speziell für das Plugin Gravity Forms, gibt es sehr viele Erweiterungen. Gravity Forms zeichnet sich dadurch aus, dass es durch Softwaremodule (sog. Plugins) erweitert werden kann. Jeder kann unabhängig von seiner technischen Qualifikation ein Plugin für Gravity Forms anbieten. Jedes Plugin kann so gut wie jeden Aspekt von Gravity Forms und WordPress verändern und auch stören. Gravity Forms wird nicht vom Lizenzgeber entwickelt und angeboten und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
WebMerge ist eine beliebte Software zur automatischen Erstellung von Dokumenten. Die Software kann kostenpflichtig unter https://www.webmerge.me/ erworben werden. Webmerge wird nicht vom Lizenzgeber entwickelt und angeboten und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Nutzungsrechte
4.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein entgeltliches, zeitlich befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der Software Klick-Tipp-WebMerge-Integration.
4.2 GravityForms-WebMerge-Integration wird per Download über www.klicktipp-solutions.de ausgeliefert. Updates von GravityForms-WebMerge-Integration werden über den WordPress-Update-Mechanismus ausgeliefert.
4.3 Der normale Gebrauch umfasst die GravityForms-WebMerge-Integration -Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden von GravityForms-WebMerge-Integration in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht.
Der Lizenznehmer darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen von GravityForms-WebMerge-Integration vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen der Lizenzgeber nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
4.4 Der Lizenznehmer erwirbt eine Lizenz, diese berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der GravityForms-WebMerge-Integration auf einer WordPress-Installation im Rahmen eines normalen Gebrauchs.
Falls der Lizenznehmer ein WordPress-Netzwerk verwendet (das mehrere WordPress-Webseiten beinhaltet), so berechtigt eine Lizenz zur Nutzung von Klick-Tipp-WebMerge-Integration für eine Webseite dieses Netzwerkes im Rahmen des normalen Gebrauchs.
4.5 Die Lizenz erlaubt die Nutzung nur für Internet-Adressen, die der Lizenznehmer selbst betreibt und wo er im Impressum als Inhaber aufgeführt ist. Ein Weiterkauf oder die kostenlose Überlassung von Lizenzen aus einem Lizenzpaket an Dritte ist nicht gestattet.
4.6 Der Lizenzgeber ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an GravityForms-WebMerge-Integration sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in GravityForms-WebMerge-Integration befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
4.7 Der Lizenznehmer darf GravityForms-WebMerge-Integration weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an GravityForms-WebMerge-Integration auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Genehmigung vom Lizenzgeber und nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diesen Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Lizenznehmer keinerlei Kopien an der GravityForms-WebMerge-Integration (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält. Der Lizenznehmer darf GravityForms-WebMerge-Integration weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.
5. Technische Prüfungspflicht des Lizenznehmers
5.1 Vor einer Änderung an seiner WordPress-Installation (im Sinne der obigen Definition), ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine Sicherheitskopie der WordPress-Installation (der Dateien auf dem Server) und seiner Datenbank(en) durchzuführen. Er ist verpflichtet zu prüfen, ob die Datensicherung erfolgreich war.
5.2 Nach einer Änderung an seiner WordPress-Installation ist er verpflichtet, zu prüfen, ob seine Webseite weiterhin ordnungsgemäß funktioniert. Insbesondere ist zu prüfen, ob alle Verkaufs- und Bestellseiten weiterhin korrekt funktionieren und ob der Verkaufsprozess aller Produkte, die über die WordPress-Installation des Lizenznehmers angeboten werden, weiterhin reibungslos funktioniert.
5.3 Der Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Fehler, die durch eine Nutzung von GravityForms-WebMerge-Integration, bzw. durch Änderung an seiner WordPress-Installation entstehen.
6. Gewährleistung
6.1 Der Lizenzgeber gewährleistet – gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass GravityForms-WebMerge-Integration mit den vom Lizenzgeber in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Die Software wurde für den Einsatz in einer typischen WordPress-Installation programmiert. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern und Software-Konflikten mit anderen Funktionen nicht möglich. Insbesondere bietet der Lizenzgeber keine Haftung für einen ordnungsgemäßen Programmablauf bei neben der Standardinstallation von WordPress zusätzlich installierte Plugins bzw. modifizierte WordPress-Umgebungen.
6.2 Der Lizenzgeber wird Fehler von GravityForms-WebMerge-Integration, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl vom Lizenzgeber, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten GravityForms-WebMerge-Integration -Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eine ihm vom Lizenzgeber im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neuen GravityForms-WebMerge-Integration -Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
6.3 Der Lizenznehmer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Lizenznehmer alle Kopien von GravityForms-WebMerge-Integration sowie die zugehörige Dokumentation vernichten.
6.4 Eine Gewährleistung für die Funktionalität der Software wird nur während der Dauer des Software-Abos von GravityForms-WebMerge-Integration übernommen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch die Nutzung von GravityForms-WebMerge-Integration entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Lizenzgebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
7.2 Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet die Firma uneingeschränkt.
7.3 Der Lizenzgeber haftet für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt. In diesem Fall haftet die Firma in Höhe des doppelten Betrages der vom Lizenznehmers individuell bezahlten Lizenzgebühr. Der Lizenzgeber haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere bei entgangenem Gewinn und Produktionsausfall).
7.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der Lizenzgeber deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Lizenznehmer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
7.5 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen – insbesondere vor Änderungen an der WordPress-Installation gemäß obiger Definition – und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
8. Softwarepflege
Die Pflege von GravityForms-WebMerge-Integration unterliegt ausschließlich den Bestimmungen eines gesonderten GravityForms-WebMerge-Integration -Pflegevertrages („Service-Vertrag“).
9. Sonstige Bestimmungen – anzuwendendes Recht - Gerichtsstand
9.1 Etwaige Nebenabreden zu diesem Lizenz-Vertrag sind nur wirksam, wenn sie vom Lizenzgeber schriftlich bestätigt worden sind; das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.
9.2 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren, dass – unabhängig vom Erwerbs- und Einsatzort der Software – für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung der Software ausschließlich deutsches Recht Anwendung finden soll.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist D-83022 Rosenheim.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 01. Januar 2019